Frauenzentrale Aargau     Alimenteninkasso     Anlaufstelle gegen Häusliche Gewalt     Selbsthilfe Aargau  
Budgetberatung     Mütterhilfe Aargau     Rechtsberatung     Trennungsberatung  


















Bedingungen

Verpflichtung zur Teilnahme
Für Staatsanwaltschaften und Gerichte bestehen gesetzliche Grundlagen, um gewaltausübende Personen zu einer Teilnahme zu verpflichten.

Eine freiwillige Teilnahme ohne gesetzliche Zuweisung ist selbstverständlich möglich.

Abschluss des Lernprogramms
Als Bedingung für einen erfolgreichen Abschluss des Lernprogramms wird eine verbindliche und aktive Teilnahme erwartet.












    



Datenschutz