Ein laufender Beratungsprozess in der AHG

Seit drei Jahren arbeiten wir mit Herrn K. zusammen. Die Trennung von seiner Frau - sie hatte ihn verlassen - und seinem 9-Jährigen Sohn hat ihn in eine Existenzkrise geführt, die er mit Hilfe der AHG bewältigen konnte. Er erschien nach unserer Kontaktaufnahme für ein Jahr lang wöchentlich zum Gespräch und konnte seine vielfältigen Themen mit unserer Unterstützung bearbeiten.

Im letzten Jahr meldete er sich in unregelmässigen Abständen bei der AHG. Er nutzte die Gespräche als «Anker». Das heisst, er konnte sich melden, wenn es ihm schlecht ging. So erschien er alle vier bis sechs Wochen zu einem Gesprächstermin. Das stabilisierte ihn.

Seit wenigen Wochen ist die Situation wieder anders. Im letzten Streitgespräch mit seiner neuen Freundin hat er wieder Gewalt angewandt. Im Gespräch erzählt er, dass er es nicht akzeptieren kann, dass seine Freundin andere Vorstellungen hat wie er. Als sie ihm erklärt, dass sie mit Freunden ins Kino gehe anstatt mit ihm einen gemütlichen Fernsehabend zu geniessen, schlägt er zu. Ich empfehle ihm, bis zum nächsten Gesprächstermin in der AHG auf weitere Treffen mit seiner Freundin zu verzichten. Im Gesprächsverlauf erkennt der Klient, dass die Gefahr, dass er wieder zuschlägt, zu gross ist.

Im nächsten Gespräch will er sich entscheiden, ob er eine Gewaltberatung in der AHG machen will. Ich bin gespannt, wie er sich entscheidet. Herr K. kann sich darauf verlassen, dass er bei seiner Entscheidung begleitet wird.

Berater, September 2020




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